Reinheit von Getreide

Reinheit von Getreide

Die Angaben zur Reinheit von Gebäcken (z.B. 100% Dinkel) und damit verbunden die Abwesenheit bestimmter anderer Getreide, muss in so weit eingeschränkt werden, dass man nicht garantieren kann, dass Backwaren aus Weizen, Roggen oder Dinkel zu 100% das namensgebende Getreide enthalten.

In der Verordnung (EU) Nr. 1272/2009 der Kommission vom 11. Dezember 2009 mit gemeinsamen Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich des An- und Verkaufs von landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Rahmen der öffentlichen Intervention findet man im Anhang 1 Teil II Mindestqualitätskriterien für bestimmte Getreidearten.

So darf beispielsweise Weichweizen maximal 7% Kornbesatz haben, darunter auch Fremdgetreide ohne festgelegten engeren Grenzwert. Also: Weichweizen darf bei der Intervention 7% Fremdgetreide haben und wird dann als Qualitätsweizen angenommen. Hier gilt das Produkt, das geerntet wird, bevor es in der Mühle gereinigt wird.

Bei Roggen gibt es keine Intervention und damit keine Reinheitskriterien. Aber eine Vermischung von Weizen und Roggen ist naturgemäß gar nicht zu vermeiden: Nicht im Anbau, nicht bei der Ernte, nicht bei der Einlagerung beim Bauer, nicht bei der Logistik und auch nicht bei dem einen oder anderen Müller. Also: Roggen kann bis zu 10 Prozent Fremdgetreide enthalten.

Müllereitechnisch lässt sich heutzutage vieles steuern, allerdings ist eine landwirtschaftliche Urproduktion nicht industriell standardisierbar. Und Gerstenkörner und Roggenkörner, welche eine ähnliche Korngestaltung haben, können auch nicht vollständig in der Mühle „heraus gereinigt“ werden.

Somit muss ein Verbraucher selbst bei einem aus 100% Roggen gebackenen Brot in Kauf nehmen, dass bis zu 10% Fremdgetreide (z.B. Weizen) darin enthalten sind. Übertragen lässt sich die Beschränkung der Reinhaltung auch auf andere Getreidearten (z.B. Dinkel) und die daraus hergestellten Produkte.

Somit wäre bei der Auslobung der Produkte z.B. bei „Dinkelbrot 100%“ die Angabe „ohne zugesetzte Mahlerzeugnisse aus Weizen und Roggen“ angebracht.